Mietrecht Wohnung - Mietrecht Gewerbe & Pachtrecht


Ich verfüge über dreißigjährige anwaltliche Erfahrung im Bereich des Miet- und Pachtrechts und stehe Ihnen mit meinem Wissen und Know How zur Verfügung.

Wichtig ist eine vorsorgende und umfassende Beratung rund um das Mietverhältnis, damit die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden können.

Sofern danach eine mietrechtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar ist, sollten Sie kompetent und ergebnisorientiert vertreten werden.

Eine kompetente Beratung und Vertretung ist vor allem auch um Hinblick auf die vielen Veränderungen im Mietrecht erforderlich, die sich aufgrund der Vielzahl von Gesetzesänderungen und von aktuellen, laufenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergeben.

Im Wohnungsmietrecht biete ich Ihnen Beratung und Vertretung besonders in folgenden Bereichen:

  • Einzelfallorientierte Gestaltung von Mietverträgen / Prüfung von Mietverträgen
  • Fertigung und Durchsetzung von Mieterhöhungen (Mietspiegel, Modernisierung, Staffelmiete)
  • Abwehr unwirksamer oder unbegründeter Mieterhöhungen
  • Gewährleistung im Mietverhältnis (Mängel, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht wegen nicht ausgeführter Reparaturen)
  • Schönheitsreparaturen
  • Fertigung und Durchsetzung von Kündigungen
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen
  • Räumungsprozess und Räumungsvollstreckung.

Für die Beratung und Vertretung bei Gewerberaummietverhältnissen / Geschäftsraummietverhältnissen und Pachtverhältnissen ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten, die bei einer kompetenten Auftragsbearbeitung zu beachten sind, u.a.:

  • branchenspezifische Gestaltung der Verträge
  • einzelfallangepaßte Gestaltung der Verträge (der Gestaltungsspielraum – also die möglichen Abweichungen von der gesetzlichen Regelung - ist hier größer als im Wohnungsmietrecht)
  • Mietvertragliche Preisanpassungsklauseln
  • Nachverhandlungen bei längerfristigen Mietverhältnissen.

Auch im Gewerberaummietverhältnis spielen im übrigen die Fragen der Gewährleistung (Mängel der Mietsache, Minderung, Zurückbehaltungsrecht), Schönheitsreparaturen, Beendigung durch außerordentliche Kündigung, Abwicklung sowie Räumungsverfahren und Räumungsvollstreckung wirtschaftlich eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf eine eventuelle vorzeitige Beendigung langfristiger Mietverträge ist weiter besonders wichtig, ob die sog. Schriftform eingehalten ist. Besonders zu diesem Problem, aber auch zu den anderen Punkten hat der für das Gewerberaummietrecht zuständige 12. Senat des Bundesgerichtshofs eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen, so daß auch hier viele Besonderheiten beachten sind. Grundsätzlich gilt zwar, daß im Gewerbemietverhältnis wesentlich mehr Vertragsspielraum als im Wohnungsmietverhältnis ist. Aber auch im Gewerberaummietverhältnis bestehen aufgrund der neueren BGH-Rechtsprechung eine Reihe praxisrelevanter Einschränkungen der Vertragsfreiheit. Eine kompetente Beratung und Vertretung ist ohne die genaue Kenntnis dieser Entscheidungen nicht möglich.

Für die Bereiche Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht spielen zunehmend auch Insolvenzprobleme sowie Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsprobleme eine wichtige Rolle. Auch hierzu gibt es eine Reihe wichtiger Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, die für die Praxis erhebliche Bedeutung haben.




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